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Unser Winterdienst in Berlin – vom NK Cleaning Service – schützt vor Schadenersatzansprüchen, denn § 3 des Berliner Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) verpflichtet Anlieger, also Eigentümer von Grundstücken, Erbbauberechtigte und Nießbrauchende bei Schnee und Eisglätte den Gehweg auf einer Breite von mindestens einem Meter sicher begehbar zu halten. Dies gilt von 7 bis 20 Uhr an Werktagen, an Sonn- und Feiertagen erst ab 9 Uhr.
Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden, weil Sie nicht geräumt oder gestreut haben, ist ein Strafverfahren wegen Körperverletzung möglich. Das ist auch eines der Gründe, wieso eine Baureinigung oder Industriereinigung von hoher Wichtigkeit sind. Ferner müssen Sie Behandlungskosten ersetzen. Auf unsere Reinigungsfirma Berlin können Sie sich verlassen, wenn es um die Sonderreinigung, die Unterhaltsreinigung geht oder Sie diesem den Winterdienst in Berlin vor Ihrem Anwesen überlassen. Wünschen Sie sich für Ihre Immobilie eine Fensterreinigung dazu, ist dies einfach zu vereinbaren. Wir beseitigen auch hohe Schneeverwehungen, streuen regelmäßig bei Glatteis. Natürlich verwenden wir ausschließlich zulässige Streumittel, kein Salz. Sie sind also mit uns in jeglicher Hinsicht auf der sicheren Seite. Wir bieten diesen Service auch in Kombination mit unserer Laden Reinigung oder der Gastronomiereinigung an.
Besonders bei der Tiefgaragenreinigung und Treppenhausreinigung ist auf ein hohes Standard an Sauberkeit zu achten. Selbst bei der Hotelreinigung, kann diese Leistung dazu gebucht werden.
Hinweis für Vermieter: Die Kosten für den Winterdienst in Berlin dürfen Sie in der Regel auf die Mieter umlegen.
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Die Pflicht, den Gehweg auf einer Breite von 1,00 bis 1,50 Meter vom Schnee zu befreien, kann bei einem heftigen Schneefall problematisch sein. Sie stellen sich zu Recht die Frage: “Wohin mit dem Schnee?“ Wir vom Nk Cleaningservice haben, wie Sie unserer Selbstdarstellung „Über uns“ entnehmen können, Erfahrung und wissen uns zu helfen, wenn Sie uns den Schneeräumdienst in Berlin überlassen. Wer selbst räumen will, muss Folgendes beachten:
Tatsache ist, der Schneeräumdienst in Berlin ist in der Praxis kaum von einem Anlieger zu bewältigen. Hilfe vom Fachbetrieb ist nötig.
Der Winterdienst umfasst sowohl den Schneeräumdienst als auch den Streudienst in Berlin. Während Schnee auf dem Gehweg eher lästig als gefährlich ist, ist Glatteis aus verschiedenen Gründen lebensgefährlich, daher ist der Streudienst in Berlin extrem wichtig. Fußgänger sehen das Eis nicht. Sie bemerken die Glätte erst, wenn Sie keinen Halt mehr haben. Auf Schnee finden Füße dagegen meist etwas Halt und die weiße Masse dämpft den Sturz. Hinzu kommt, dass Eisglätte jederzeit bei Frost entstehen kann, sobald Feuchtigkeit auf gefrorenem Boden trifft. Nehmen Sie mit dem NK Cleaningservice Kontakt auf, um uns mit dem kompletten Winterdienst zu beauftragen. Wir streuen abstumpfendes Material auf das Eis, um Stürze zu verhindern.